Allgemeine Verkaufs-, Liefer- und Zahlungsbedingungen

Version 02.22.02

1. Allgemein
1.1 Die untenstehenden allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Waren und Leistungen von Daltec A/S nachfolgend Daltec genannt, unter Verzicht des Bestellers auf seine eigenen bestehenden Einkaufsbedingungen.

2. Angebot und Auftragsbestätigung
2.1 Das Angebot hat, wenn nicht anders angegeben eine Gültigkeit von 2 Monaten und immer mit dem Vorbehalt eines Zwischenverkaufes. Die Preise sind in dieser Zeit nur in sofern Verbindlich, wie keine Schreib-, Rechen- oder Druckfehler vorliegen.

2.2 Ein Auftrag eines Kunden ist nur dann für Daltec bindend, wenn eine schriftliche Auftragsbestätigung vorliegt und nur zu den in der Auftragsbestätigung angegebenen Konditionen.

3. Spezifikationen
3.1 Alle Auskünfte über Gewicht, Mae, Kapazität, Leistung, technische Daten und andere Daten die in Prospekten, Zeichnungen, Werbeschriften, Bildmaterial usw. angeführt werden, sind nur mageblich, wenn sie ausdrücklich als verbindlich bezeichnet werden.

4. Lieferzeit
4.1 Wenn keine schriftliche Sondervereinbarung vorliegt, erfolgen alle Lieferungen ab Lager oder Hersteller. Der bestätigte Liefertermin ist immer als Versanddatum ab Daltec anzusehen, wenn nicht anderes deutlich vereinbart wurde.

4.2 Die von Daltec angegebenen Lieferzeiten sind ferner unter Vorbehalt von Verspätungen anzusehen, die außerhalb der Kontrolle Daltecs liegen. Daltec übernimmt keine Verantwortung für evt. Verspätungen oder Folgen von einer solchen.

5. Zahlungsbedingungen
5.1 Sofern nicht anders schriftlich vereinbart, ist die, für die von Daltec gelieferten Waren, innerhalb der auf der Rechnung angegebenen Zahlungsfrist, zu leistende Gesamtsumme zu entrichten.

5.2 Ist die Zahlung nicht fristgemä eingegangen, werden Verzugszinsen gemä des jeweiligen Sollzinssatz der Hausbank auflaufen.

5.3 Der Kunde ist nicht dazu berechtigt, Zahlungen für eine Lieferung mit Forderungen zu verrechnen bezüglich der aktuellen oder anderen Lieferungen.

5.4 Gelieferte Waren verbleiben, bis zur vollständigen Entrichtung der Zahlung, Zinsen und übrige Kosten mitgerechnet, im Eigentum Daltecs.

6. Rücksendung
6.1 Waren können niemals zurückgeschickt werden, wenn nicht vorher mit Daltec schriftlich vereinbart. Bei Rücksendungen sind Kosten und Risiko vom Kunden zu tragen.

7. Reklamation, Umtausch und Haftung bei Mängel
7.1 Reklamationen sind schriftlich gegenüber Daltec vorzubringen, spätestens 8 Tage nach dem Zeitpunkt, an dem der Käufer den betreffenden Fehler oder Mangel entdeckt hat und spätestens 3 Monate nach Lieferung.

7.2 Daltec verpflichtet sich dazu, ohne Berechnung, von Daltec gelieferte Teile umzutauschen oder zu reparieren, sofern festzustellen ist, da diese Teile unanwendbar sind, verursacht durch Material- oder Fabrikationsfehler. Kosten, die bei der Montage von neuen oder reparierten Teilen entstehen, werden nicht von Daltec getragen. Daltecs Verpflichtung begrenzt sich auf Fehler, die innerhalb der Verpflichtungsperiode, 12 Monate nach Inbetriebnahme, entstehen. Die Periode wird nicht durch Teile, die auf Grund von Mängeln erneuert oder repariert wurden, verlängert.

7.3 Die Verpflichtung entfällt auf jeden Fall nach 18 Monaten gerechnet von Absendung „Ab Fabrik, Egtved“. Dies nur unter Voraussetzung, da die Teile sorgfältig aufbewahrt oder korrekt montiert sind unter normalen Betriebsverhältnissen.

7.4 Daltecs Haftung begrenzt sich zu oben erwähntem und umfasst daher nicht: Verschlei, Schäden in Folge von Nachlässig-keiten und Vernachlässigung vom Kunden oder von Angestellten des Kunden, Rost, Korrosion, Ablagerungen in Folge von Wasser oder anderen Unreinheiten, chemischen oder elektrolytischen Prozessen, Schaden verursacht durch ungeeignete Schmieröle oder unzulänglicher Kühlung.

7.5 Daltecs Haftung umfasst nicht Fehler in Folge von unzureichenden Auskünften vom Kunden.

7.6 Rücksendung von Teilen zur Reparatur oder Umtausch ist auf Rechnung und Risiko des Kunden. Retournierung von reparierten oder umgetauschten Teilen ist auf Rechnung und Risiko von Daltec.

7.7 Daltec übernimmt nur in sofern die Haftung für Waren, die Bestandteil oder komplette Lieferung sind, als da diese sich innerhalb des Haftungsumfanges unseres Lieferanten liegen.

8. Reparatur, Wiederaufbau, Umtauschteile
8.1 Versand von Teilen, die von und zu Daltec zur Reparatur, Wiederaufbau, Zusammenbau, Anpassung oder andere Verarbeitung geschickt werden, ist auf Kosten und Risiko des Kunden.

8.2 Wenn die Teile unter Pkt. 8.1 von Daltec als ungeeignet für Reparatur oder Wiederaufbau befunden werden, werden diese zerstört. Sollte der Kunde den Wunsch haben diese Teile zurück zu erhalten, ist dies vorher schriftlich mitzuteilen.

9. Haftung für Schadensverursachung
9.1 Daltec haftet nur für Personenschaden, wenn bewiesen werden kann, da der Schaden in Folge von Versäumnis seitens Daltecs, oder anderseitig in Daltecs Auftrag, verursacht wurde.

9.2 Daltec haftet nicht für Schaden an Liegenschaften oder Mobiliar, wenn dieser eintritt, während das Material im Besitz des Käufers ist. Daltec haftet auch nicht für Schaden an Produkten, die vom Käufer hergestellt wurden, oder an Produkten, die in diesen beinhaltet sind.

9.3 Daltec haftet unter keinen Umständen für Betriebsverlust, Arbeitsverdienstverlust oder andere direkte Verluste, hier auch Zeitverlust.

9.4 In dem Ausma, in dem Daltec Produkthaftung gegenüber Dritten auferlegt wird, ist der Kunde verpflichtet, Daltec im selben Umfang Schadenslos zu halten, wie die begrenzte Haftung Daltecs aus den vorherigen 3 Punkten hervorgeht.

9.5 Wenn dritte Partei Forderungen gegen einer der Parteien gemäss Pkt. 9 stellt, soll diese Partei sofort die andere Partei benachrichtigen.

9.6 Daltec und der Kunde sind gegenseitig verpflichtet, bei dem Gericht Klage einzureichen, das Schadensersatzforderungen behandelt, die gegen einen von Ihnen erhoben worden ist in Folge eines Schadens, der auf Grund der Lieferung erfolgt ist. Das gegenseitige Verhältnis zwischen Käufer und Verkäufer ist jedoch immer durch Schiedsverfahren zu entscheiden, laut Pkt. 10.

10. Erfüllungsort und Gerichtsstand
10.1 Erfüllungsort für Zahlungen und Lieferungen ist Vejle. 10.1 Erfüllungsort für Zahlungen und Lieferungen ist Vejle. 10.2 Gerichtsstand für alle Streitigkeiten ist nach dänischem Gesetz zu entscheiden mit Gerichtsstand in Dänemark, wo Daltec zu jeder Zeit seinen Gerichtsstand hat, zur Zeit mit Gerichtsstand Vejle.

11. Sonstiges
11.1 Sollte eine der vorstehenden Bestimmungen rechtsunwirksam sein, so wird dadurch die Geltung der übrigen Bestimmungen nicht berührt. An die Stelle der ungültigen Bestimmungen tritt diejenige Regelung, die im Rahmen des rechtlich Möglichen der ungültigen am nächsten kommt.

12. Laut geltendem EU-Recht, ist die dänische Ausgabe unserer allgemeinen Geschäftsbedingungen, die rechtsgültig